Rechte und Pflichten und die KFZ-Versicherung
Eine KFZ-Versicherung braucht jeder, der auf deutschen Straßen ein KFZ bewegen möchte. Hieraus folgt, da es in Deutschland rund 55 Millionen Fahrzeuge gibt, gibt es auch rund 55 Millionen Verträge für eine KFZ-Versicherung. In Deutschland ist dabei die KFZ-Versicherung die Versicherungsform, bei der es auch die meisten Tarifmodelle gibt. Günstige Tarife für eine KFZ-Versicherung findet man dabei im Rahmen von einem Versicherungsvergleichs, den man natürlich auch für alle sonstigen Arten von Versicherungen durchführen kann und in heutiger Zeit auch sollte. Ihren Ursprung hat die KFZ-Versicherung im letzten Jahrhundert, als sich immer mehr Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen bewegten und es entsprechend häufiger zu Unfällen kam.
Die KFZ-Versicherung tritt dabei dann ein, wenn es zu einem Unfall gekommen ist, bei dem der Versicherungsnehmer einem anderen Verkehrsteilnehmer mit seinem Fahrzeug einen Schaden zufügt. Die KFZ-Versicherung besteht dabei aus zwei Teilen: Der Kfz Haftpflichtversicherung und der Kfz Kaskoversicherung. Während die Kfz Haftpflichtversicherung für Schäden des Unfallgegners gerade steht, tritt die Kfz Kaskoversicherung für Schäden am Fahrzeug des Versicherungsnehmers ein. Für diese Leistung erwartet der Versicherer natürlich auch vom Versicherungsnehmer der KFZ-Versicherung eine Reihe von Gegenleistungen. Hierzu gehört natürlich die Zahlung der Versicherungsbeiträge und ein kooperatives Verhalten im Schadensfall. Im Rahmen eines Vertrages über die KFZ-Versicherung gehört aber natürlich auch dazu, dass sich der Versicherungsnehmer und auch die zum Führen des versicherten Fahrzeuges berechtigten Personen gesetzeskonform verhalten. Wer dabei jedoch eine grobe Fahrlässigkeit begeht, zum Beispiel unter Alkoholeinfluss das versicherte Fahrzeug lenkt oder eine rote Ampel überfährt, der darf nicht damit rechnen, dass der Versicherer im Bezug auf Leistungen aus der KFZ-Versicherung „Gnade vor Recht“ walten lässt. – Im Gegenteil: Grobe Fahrlässigkeit führt letztlich zum Verlust des Versicherungsschutzes.