Satteldachgaragen – auch als Anbaugarage möglich
Verpasst eine Garage anzubauen? Heutzutage kein Problem. Anbaugaragen werden durch die Bauämter genehmigt, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Bei Anbaugaragen handelt es sich um Garagen, die man direkt an sein Wohnhaus anbauen kann. Mittels eines Durchbruchs auf Seiten des Wohnhauses und der Anbaugaragen erhält man sogar auch einen unmittelbaren Durchgang. Wie man dabei die Anbaugaragen gestaltet, bliebt dem Hausbesitzer in der Regel überlassen, wobei es sich natürlich wunderschön macht von der Optik her, wenn die Anbaugaragen in Form und Design sich dem Wohnhaus gleichen. Die Möglichkeiten hierfür sind die Gleichen, wie auch beim Wohnhaus. So ist auch eine Verklinkerung der Garage möglich und auch bei der Dachform stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Hat zum Beispiel ein Wohnhaus ein Satteldach mit roten Ziegeln, so ist es auch kein Problem das die angebaute Garage mit einem Satteldach zu versehen. Man spricht hier allgemein von so genannten Satteldachgaragen. Auch wenn es sich um eine Anbaugarage handelt, ist nämlich das Aufbringen von einem Satteldach kein Problem. Satteldachgaragen sind dabei mit verschiedenen Dachneigungen errichtbar. So zum Beispiel mit einer Dachneigung von 45 Grad. Diese Art von Satteldachgaragen nennt man dabei „neudeutsches Satteldach“ oder „Winkeldach“. Satteldachgaragen hingegen mit einer Dachneigung von 62 Grad bezeichnet man als „gotisches“, oder als „altdeutsches“ Dach. Satteldachgaragen hingegen mit einer Dachneigung von 60 Grad bezeichnet man als „altfränkisches“, bzw. als „altfranzösisches“ Dach – hauptsächlich anzutreffen im Übrigen (wie der Name schon sagt) im fränkischen Raum.
Darüber hinaus gibt es als Dachform für eine Garage noch viele weitere Möglichkeiten, so zum Beispiel eine Dachbegrünung für das Garagendach. Den Gestaltungsmöglichkeiten sind hier keine Grenzen gesetzt. Idealerweise sollten Garage und Wohnhaus eine Einheit bilden von der Optik her.