Autoversicherungen – was sollte man haben und was muss nicht sein?
Eine Autoversicherung besteht im allgemeinen aus zwei Sparten. Zum einen ist dies die Haftpflichtversicherung, die zwingend vorgeschrieben ist, wenn man ein Auto ein Fahrzeug anmelden und betreiben will. Zum anderen gibt es hier die Kaskoversicherung, die wiederum in die Teilkasko und Vollkasko unterteilt werden kann. Die Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung keine Vorschrift, sie muss also nicht gewählt werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt im Falle eines Unfalls den Schaden, den der Unfallgegner erlitten hat. Diese Versicherung sorgt also dafür, dass, wenn man selber einen Unfall verursacht, der schuldlose Unfallgegner nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, sondern ihn ersetzt bekommt. Die Haftpflicht ersetzt jedoch nicht den eigenen Schaden. Die Haftpflicht deckt den Vermögensschaden, eventuelle Personenschäden inklusive Heilungskosten und Invalidität, und auch Sachschäden ab. Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Hierbei gibt es auch keine Selbstbeteiligung.
Die Kaskoversicherung versichert die am eigenen Fahrzeug entstandenen Schäden. Dies bedeutet, dass ein selbst verschuldeter Schaden am eigenen Auto durch diese Versicherung abgedeckt ist. In der Vollkaskoversicherung sind Schäden mit abgedeckt durch Unfälle, die selbst verschuldet sind. Auch Schäden, die durch Fahrerflucht entstanden sind, oder wenn der Unfallgegner den entstandenen Schaden nicht zahlen kann oder für den Schaden nicht haftbar gemacht werden kann, so zum Beispiel im Falle von Kleinkindern, werden hier übernommen. Die Leistungen der Teilkaskoversicherung sind hier schon mit integriert. Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden wie Diebstahl des Fahrzeugs oder auch Einbruch auf, ebenso wie für Explosions- und Brandschäden, Sturm- und Hagelschäden, Verkabelungschäden wie zum Beispiel Kurzschlüsse, oder auch Marderbisse und die hiermit entstehenden Schäden. Für beide Kaskoarten können Selbstbeteiligungen gewählt werden, also eine bestimmte Summe, die man im Schadensfalle selber zuzahlt. Hierdurch verringert sich im Regelfall der Beitrag für die Versicherung.