Telefonmitschnitt hilft einen Telefontäter zu überführen
Wenn ein Telefonmitschnitt vorgenommen wird, ohne dass hierfür das Einverständnis des betroffenen Telefonteilnehmers eingeholt wird, dann ist dies in der Regel illegal. Und die Frage, was passiert, wenn das Mitschneiden des Telefonats nur zu dem Zwecke durchgeführt wurde, um später als Beweis vor Gericht zu fungieren, lässt sich so auch nicht eindeutig beantworten. Denn hierbei obliegt es der Entscheidung des jeweiligen Richters, ob der Telefonmitschnitt als Beweismittel in der Verhandlung zugelassen wird oder nicht. Häufig gilt es wohl abzuwägen, ob das Interesse desjenigen, der diese ungesetzliche Beweisbeschaffung vorgenommen hat höher liegt als jenes der Gegenpartei. Man stelle sich etwa vor, eine Person wird am Telefon von jemanden ernstlich bedroht und entscheidet sich vernünftigerweise dafür, eine Strafanzeige zu erstatten. Dann stünde aber im Normalfall Aussage gegen Aussage. Denn der Telefontäter wird seine Drohanrufe wohl kaum zugeben wollen. Dem Opfer bleibt also kaum etwas anderes übrig, als die Drohungen mit Hilfe von einem Telefonmitschnitt zu dokumentieren. Dabei kommt das Phänomen des Telefonterrors gar nicht so selten vor und reicht von Beschimpfungen oder Beleidigungen, über sexuelle Belästigung bis hin zu regelrechten Morddrohungen. Mit einem Telefonmitschnitt hat der Betroffene hier wenigstens ein effektives Mittel in der Hand, welches helfen könnte, dem Täter das Handwerk zu legen.